Satzungsgemäße Veranstaltungen
Ihr könnt eure Mitglieder-, Stammes- und Bezirksversammlung durch uns bezuschussen lassen, wenn sie in euren Satzungen vorgesehen sind. Dazu fügt ihr einfach den entsprechenden Abschnitt eurer Satzung in dem Freifeld „Satzungstext“ ein.
Gefördert werden 90% eurer Gesamtkosten, maximal jedoch 150,00 €.
Ihr könnt die Art der Maßnahme ändern, falls eure Auswahl doch nicht passend ist. Bisherige Eingaben gehen dadurch verloren.
Summen
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