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Satzungsgemäße Veranstaltungen

Ihr könnt eure Mitglieder-, Stammes- und Bezirksversammlung durch uns bezuschussen lassen, wenn sie in euren Satzungen vorgesehen sind. Dazu fügt ihr einfach den entsprechenden Abschnitt eurer Satzung in dem Freifeld „Satzungstext“ ein.
Gefördert werden 90% eurer Gesamtkosten, maximal jedoch 150,00 €.

Ihr könnt die Art der Maßnahme ändern, falls eure Auswahl doch nicht passend ist. Bisherige Eingaben gehen dadurch verloren.

Summen

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Maßnahmenbezeichnung

Daten des Trägers / der Gruppierung

Daten zum Antragstellenden

Die Juleica gilt immer bis zum jeweiligen Monatsende.

Daten zur Maßnahme

Format: tt.mm.jjjj
Bitte einen Ort angeben! Sollte sich euer Ziel doch nochmal geändert haben, könnt ihr das später noch ändern.

Kostenplan

in EUR

Finanzierungsplan

in EUR
in EUR
in EUR

Kontodaten

KEIN Privatkonto!

Sonstiges

Im Rahmen unserer Aktivitäten werden wissentlich nur Personen für Aufgaben (gemäß den Empfehlungen des Landesjugendrings NRW) beauftragt, die dem Träger Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis gewährt haben und die nicht rechtskräftig wegen der §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt sind sowie eine gültige Präventionsschulung Basis+ haben.

Einwilligungen

Antrag abschließen